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Wohngruppenzuschlag beantragen: Voraussetzungen prüfen

KMC Pflege GmbH & Co.KG

Eine ambulant betreute Pflege-WG kann gemeinsames Wohnen, Privatsphäre und Unterstützung verbinden. Wer den Wohngruppenzuschlag beantragen möchte, sollte jedoch zuerst prüfen, ob die Wohnform die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Nicht jede Senioren-WG oder jedes Servicewohnen gilt automatisch als ambulant betreute Wohngruppe.

Dieser Ratgeber erklärt den monatlichen Zuschlag von 224 Euro, die Rolle der gemeinschaftlich beauftragten Präsenzkraft und die typischen Unterlagen für die Pflegekasse. Außerdem grenzt er die Leistung von der seit 2026 bestehenden 450-Euro-Pauschale für gemeinschaftliche Wohnformen mit besonderen Versorgungsverträgen ab.

Bewohner einer Pflege-WG planen gemeinsam mit einer Präsenzkraft den Alltag

Wohngruppenzuschlag beantragen: Wofür die Leistung gedacht ist

Nach § 45f SGB XI beträgt der Zuschlag 224 Euro im Monat. Er soll die gemeinschaftlich beauftragte Person finanzieren, die allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Aufgaben übernimmt. Auch Unterstützung bei der Haushaltsführung kann zu ihren Aufgaben gehören.

Die Pauschale ist keine Vergütung für individuelle Pflegeleistungen. Körperbezogene Pflegemaßnahmen oder persönliche Betreuung werden über die jeweils passenden Leistungen und Verträge organisiert. Der Zuschlag ergänzt diese Versorgung, wenn alle gesetzlichen Bedingungen vorliegen.

Die vier zentralen Voraussetzungen

Für den klassischen Wohngruppenzuschlag müssen mehrere Merkmale gleichzeitig erfüllt sein:

  • Die pflegebedürftige Person lebt mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung.
  • Mindestens zwei weitere Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner sind ebenfalls pflegebedürftig.
  • Die Wohngruppe hat gemeinschaftlich eine Präsenzkraft mit den gesetzlich beschriebenen Aufgaben beauftragt.
  • Die Wohnform bietet keinen Leistungsumfang, der einer vollstationären Pflege weitgehend entspricht.

Bei den Pflegegraden 2 bis 5 muss außerdem mindestens eine der in § 45f genannten ambulanten Leistungen bezogen werden, zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Umwandlungsanspruch oder Entlastungsbetrag. Für Pflegegrad 1 gilt diese zusätzliche Bezugsvoraussetzung nicht.

Was eine Präsenzkraft übernehmen darf

Die Wohngruppenmitglieder beauftragen die Präsenzkraft gemeinsam. Sinnvolle Aufgaben sind etwa die Abstimmung von Terminen, die Organisation gemeinsamer Einkäufe, Unterstützung bei Haushaltsabläufen oder die Vorbereitung von Gemeinschaftsaktivitäten. Entscheidend ist, dass diese Aufgaben von der individuellen pflegerischen Versorgung getrennt bleiben.

Halten Sie schriftlich fest, wer beauftragt wird, welche Aufgaben vereinbart sind, wie die Erreichbarkeit geregelt ist und wie die Kosten verteilt werden. Eine unklare Rollenbeschreibung führt leicht zu Missverständnissen zwischen Wohngruppe, Angehörigen, Pflege- und Betreuungsdiensten.

224 oder 450 Euro: zwei Wohnformen unterscheiden

Seit 2026 gibt es neben dem 224-Euro-Zuschlag eine weitere Leistung. Pflegebedürftige in gemeinschaftlichen Wohnformen mit Verträgen zur pflegerischen Versorgung nach § 92c SGB XI erhalten gemäß § 45h SGB XI 450 Euro je Kalendermonat. Diese Wohnform beruht auf einem besonderen Vertrag mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst und hat andere Leistungs- und Ausschlussregeln.

Die beiden Pauschalen dürfen deshalb nicht allein anhand eines Werbetextes oder des Namens der Einrichtung zugeordnet werden. Lassen Sie sich von Anbieter und Pflegekasse schriftlich bestätigen, welches Modell vorliegt, welche Leistung beantragt wird und welche anderen Ansprüche daneben bestehen oder ausgeschlossen sind.

Diese Unterlagen kann die Pflegekasse verlangen

§ 45f SGB XI nennt Unterlagen und Angaben, die zur Prüfung angefordert werden dürfen. Bereiten Sie insbesondere Folgendes vor:

  • formlose Bestätigung zur Größe und Zusammensetzung der Wohngruppe,
  • Adresse und Gründungsdatum der Wohngruppe,
  • Mietvertrag einschließlich Grundriss der gemeinsamen Wohnung,
  • vorhandenen Pflegevertrag,
  • Name, Anschrift, Telefonnummer und Unterschrift der Präsenzkraft,
  • schriftliche Vereinbarung über die Aufgaben der Präsenzkraft.

Die Pflegekasse kann ein eigenes Formular verwenden. Fragen Sie vor dem Einreichen, ob zusätzliche Nachweise benötigt werden und über welchen sicheren Kanal Unterlagen übermittelt werden sollen.

Antrag in sechs Schritten vorbereiten

  1. Wohnmodell klären: Lassen Sie sich bestätigen, ob es sich um eine ambulant betreute Wohngruppe nach § 45f oder um eine gemeinschaftliche Wohnform nach § 45h handelt.
  2. Bewohnerstruktur prüfen: Notieren Sie anonymisiert für die interne Vorbereitung Anzahl, Pflegebedürftigkeit und Einzugsdaten.
  3. Präsenzkraft beauftragen: Treffen Sie die Entscheidung gemeinschaftlich und beschreiben Sie die Aufgaben eindeutig.
  4. Unterlagen sammeln: Mietvertrag, Grundriss, Pflegevertrag und Beauftragungsvereinbarung vollständig bereitlegen.
  5. Pflegekasse kontaktieren: Fordern Sie das aktuelle Antragsformular und Hinweise zum sicheren Versand an.
  6. Bescheid prüfen: Vergleichen Sie Zeitraum, Betrag und Begründung mit Antrag und tatsächlicher Wohnsituation.

Ein übersichtlicher Pflegeordner hilft, Antrag, Nachweise, Rückfragen und Bescheid zusammenzuhalten. Bei offenen Leistungsfragen kann auch eine gut vorbereitete Pflegeberatung sinnvoll sein.

Prüfroutine vor dem Einreichen

  • Ist die genaue Wohnform schriftlich bezeichnet?
  • Leben drei bis zwölf Personen in der gemeinsamen Wohnung?
  • Sind neben der antragstellenden Person mindestens zwei weitere Personen pflegebedürftig?
  • Wurde die Präsenzkraft wirklich gemeinschaftlich beauftragt?
  • Sind ihre Aufgaben von individueller Pflege abgegrenzt?
  • Liegen Mietvertrag, Grundriss und Pflegevertrag vollständig vor?
  • Ist geklärt, welche ambulanten Leistungen parallel bezogen werden?

Ambulante Leistungen passend kombinieren

Der Wohngruppenzuschlag ersetzt weder Pflegegeld noch einen ambulanten Pflegedienst. Je nach Pflegegrad und Versorgung können beispielsweise Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung hinzukommen. Welche Kombination passt, hängt davon ab, wer die individuelle Pflege übernimmt und welche Leistungen tatsächlich genutzt werden.

Für Tages- und Nachtpflege enthält § 45f eine besondere Einschränkung: Sie kann neben dem Zuschlag nur beansprucht werden, wenn die Pflegekasse aufgrund einer Prüfung des Medizinischen Dienstes feststellt, dass die Versorgung in der Wohngruppe sonst nicht ausreichend gesichert ist. Klären Sie diesen Punkt vor einer verbindlichen Buchung.

Anschubfinanzierung bei einer Neugründung

Wer eine ambulant betreute Wohngruppe mitgründet und Anspruch auf die Leistung nach § 45f hat, kann nach § 45g SGB XI zusätzlich eine einmalige Anschubfinanzierung für altersgerechte oder barrierearme Umbauten beantragen. Sie beträgt bis zu 2.613 Euro je anspruchsberechtigter Person und ist je Wohngruppe auf 10.452 Euro begrenzt.

Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gestellt werden. Prüfen Sie außerdem, ob ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Betracht kommt. Beginnen Sie größere Umbauten erst, wenn Zuständigkeit, Förderbedingungen und notwendige Genehmigungen geklärt sind.

Häufige Fehler beim Antrag vermeiden

  • Senioren-WG automatisch gleichsetzen: Der Name der Wohnform belegt die Anspruchsvoraussetzungen nicht.
  • Präsenzkraft nur mündlich bestimmen: Eine schriftliche gemeinschaftliche Beauftragung schafft Klarheit.
  • Pflege und Organisation vermischen: Individuelle Pflegeleistungen getrennt vereinbaren und abrechnen.
  • 224 und 450 Euro verwechseln: Das Vertrags- und Wohnmodell vor Antragstellung bestätigen lassen.
  • Unterlagen unvollständig senden: Formular, Grundriss, Verträge und Aufgabenbeschreibung gemeinsam prüfen.
  • Änderungen nicht melden: Auszug, neue Bewohnerstruktur oder Wechsel der Präsenzkraft zeitnah mit der Pflegekasse klären.

Fazit

Den Wohngruppenzuschlag zu beantragen gelingt am zuverlässigsten, wenn Wohnmodell, Bewohnerstruktur und Aufgaben der Präsenzkraft zuerst eindeutig dokumentiert werden. Für die klassische ambulant betreute Pflege-WG gelten 224 Euro monatlich; die 450-Euro-Pauschale gehört zu einem anderen, vertraglich geregelten Modell. Lassen Sie die Zuordnung von der Pflegekasse bestätigen und reichen Sie die geforderten Unterlagen vollständig ein.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung.

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